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   FG Niedersachsen, 30.10.1981 - XI (VI) 220/80   

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FG Niedersachsen, 30.10.1981 - XI (VI) 220/80 (https://dejure.org/1981,25348)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.10.1981 - XI (VI) 220/80 (https://dejure.org/1981,25348)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Oktober 1981 - XI (VI) 220/80 (https://dejure.org/1981,25348)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1982, 386
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Düsseldorf, 12.03.2021 - 14 K 3658/16

    Haftung des vorläufigen Sachwalters im Schutzschirmverfahren für nicht abgeführte

    Auch das Niedersächsische Finanzgericht (Hinweis auf Urteil vom 30.10.1981, XI (VI) 220/80) habe § 35 AO nicht auf einen Sachwalter angewandt.

    dd) Zu der der Regelung in § 275 Abs. 2 InsO ähnlichen Vorschrift des § 57 Abs. 2 Vergleichsordnung (VerglO) hat auch das Niedersächsische Finanzgericht bereits rechtskräftig entschieden (Urteil vom 30.10.1981, XI (VI) 220/80, Entscheidungen der Finanzgerichte 1982, 386), dass ein Sachwalter nicht schon deshalb wegen der Steuerrückstände des Schuldners haftet, weil allein er die Verfügungsmacht über das Geschäftskonto des Schuldners besitze.

  • BFH, 13.09.1988 - VII R 35/85

    Verletztung der Pflicht zur Abführung Umsatzsteuervorauszahlungen - Bestimmung

    Der Sachverhalt sei insoweit anders gelagert, als derjenige, über den das Niedersächsische FG mit Urteil vom 30. Oktober 1981 XI (VI) 220/80 (EFG 1982, 386) entschieden habe.

    In materieller Hinsicht bestreitet der Kläger, unter erneutem Hinweis auf das Urteil des Niedersächsischen FG in EFG 1982, 386, als Verfügungsberechtigter nach § 35 AO 1977 aufgetreten zu sein.

    Auf das Urteil des Niedersächsischen FG in EFG 1982, 386 kann sich der Kläger aus mehrfachen Gründen nicht zu Recht berufen.

  • BFH, 04.06.1986 - IX R 52/82

    Einkommensteuererklärung - Erkennbar berechtigtes Interesse - Veranlagung -

    Das FG hat in seinem in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1982, 386 veröffentlichten Urteil im wesentlichen ausgeführt, daß es sich bei der Mitteilung vom 20. November 1978 entgegen der vom Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 13. November 1979 VIII R 175/77 (BFHE 129, 240, BStBl II 1980, 193) zur Reichsabgabenordnung (AO) geäußerten Auffassung nicht um eine sogenannte "NV-Verfügung", sondern um die Ablehnung eines Antrags auf Steuerfestsetzung oder um einen Freistellungsbescheid i. S. des § 155 Abs. 1 Satz 3 AO 1977 gehandelt habe, dessen Korrektur sich nach den §§ 129, 172 ff. AO 1977 richte.
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